Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Kraft getreten. entgegen § 5 Satz 1 Nr. 2Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung am selben Tag gemäß § 20 Abs. (1) 1In vollstationären Einrichtungen der Pflege gemäß § 71 Abs. 5Die Zulassung nach § 20 Abs. Allgemeine und rechtliche Hinweise zur Nutzung des Bürgerservice BAYERN.RECHT. entgegen § 14 Betriebe mit Kundenverkehr öffnet oder einen Markt veranstaltet oder als Inhaber eines Betriebs, einer Verkaufsstelle auf einem Markt oder eines Einkaufszentrums oder einer Praxis den dort genannten Pflichten nicht nachkommt oder nicht sicherstellt, dass das Personal der Maskenpflicht oder der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nachkommt oder als Veranstalter eines Marktes den dort genannten Pflichten nicht nachkommt. (3) Ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen müssen ihre nicht geimpften oder nicht genesenen Beschäftigten regelmäßig an drei verschiedenen Tagen pro Woche in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. 2Abs. Juni 2020 Auf Grund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. 2Dies gilt nicht für den Sportbetrieb ohne Zuschauer in Freiluftsportanlagen, sofern lediglich gesonderte WC-Anlagen (ohne Duschen und Umkleiden) in geschlossenen Räumen geöffnet werden. entgegen § 6 kein Infektionsschutzkonzept erstellt. (1) 1Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind. 2In den Gebieten mit höherer 7-Tage-Inzidenz gelten ihre Regelungen nur, soweit in der jeweiligen Regelung auf diese Bestimmung verwiesen wird.
Corona: Rechtsgrundlagen - Bürgerbeauftragter der Bayerischen ... Die aktuellen Regelungen in der Corona-Pandemie basieren unter anderem auf dem Infektionsschutzgesetz. (1) Die Träger von Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten sowie Tagespflegepersonen haben für jedes noch nicht eingeschulte Kind pro Betreuungswoche zwei Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten oder die kostenlose Abholung von zwei Selbsttests in den Apotheken zu ermöglichen. 1 und 2 des Gesetzes vom 19. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen Gäste zusätzlich für jede weiteren 48 Stunden eines Testnachweises nach Maßgabe von § 4. 2Soweit Tests in der Schule vorgenommen werden, verarbeitet die Schule das Testergebnis für die Zwecke nach Satz 1 sowie auf Antrag für eine Bestätigung zur Verwendung als Testnachweis für außerschulische Zwecke; eine Übermittlung an Dritte findet im Übrigen vorbehaltlich von Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz nicht statt. Für die Besucher gilt nur in geschlossenen Räumen, In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine. (2) 1Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. 2Abweichend von Satz 1 ist Präsenzunterricht an Hundeschulen unter den Voraussetzungen des Abs. Auf Grund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 3§ 20 bleibt unberührt. (2) 1Für Heilpädagogische Tagesstätten haben die jeweiligen Träger ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. 2Dies gilt nicht, wenn eine Veranstaltung oder Versammlung weniger als 100 Personen umfasst. Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 . (2) Versammlungen im Sinne des Art. (4) Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig. BaylfSMV: Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind untersagt. Juli 2021 (GVBl. (3) 1Schülerinnen und Schüler dürfen an Betreuungsangeboten nach Abs. 4Es erhalten darüber hinaus nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind. entgegen § 16 Übernachtungsangebote zur Verfügung stellt, ohne den dort genannten Pflichten nachzukommen, oder nicht sicherstellt, dass das Personal der Maskenpflicht nachkommt. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. 3 Satz 12 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 100 nicht überschreitet. 1 sichergestellt wird. Diese Internetseite speichert Informationen in Cookies in Ihrem Browser und verwendet das Webanalyse-Tool Matomo. Mit Matomo werden keine Daten an Server übermittelt, die außerhalb der Kontrolle des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege liegen. 2Zu diesem Zweck sind Anbieter, Veranstalter und Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Mai 2021 (BGBl. 28.09.21, 17:03 14. 1 des Gesetzes vom 28. 2021 Nr. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. 7Das Testergebnis wird höchstens 14 Tage aufbewahrt. Oktober 2021 außer Kraft. Zu dokumentieren sind jeweils Namen und Vornamen, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer. entgegen § 15 Abs. (4) 1Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. 2 Halbsatz 1 findet keine Anwendung. 2Die FFP2-Maskenpflicht entfällt insoweit, als die Art der Leistung sie nicht zulässt. 2Ausnahmegenehmigungen, die einen generellen Personenkreis oder eine allgemeine Fallkonstellation betreffen, dürfen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung erteilt werden. entgegen § 15 einen Gastronomiebetrieb öffnet oder betreibt, ohne den dort genannten Pflichten nachzukommen, oder nicht sicherstellt, dass das Personal der Maskenpflicht nachkommt. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst. 2 Halbsatz 2 gilt entsprechend. die Bestimmungen nach Satz 1 eingehalten werden und. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) und § 9 Nr. Hinweise zur Nutzung. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, 14. 2.In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten wird, können die Einrichtungen öffnen.“. 1 Satz 1 an einer Veranstaltung oder Versammlung teilnimmt. § 2 Abs. 8 des Grundgesetzes unter freiem Himmel muss zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt werden. 1Soweit nach dieser Verordnung oder aufgrund der in ihr vorgesehenen Schutz- und Hygienekonzepte zum Zweck der Kontaktpersonenermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Kontaktdaten erhoben werden, gilt § 28a Abs. (1) 1Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung ist nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig: (2) 1Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel ist die Anwesenheit von bis zu 500 Zuschauern einschließlich geimpfter und genesener Personen mit festen Sitzplätzen zulässig. Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören; diese Nummer findet keine Anwendung auf Fahrgäste im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie bei der Schülerbeförderung. 1, 2 erbringen oder in der Schule unter Aufsicht einen über die Schule zur Verfügung gestellten und dort zu verwendenden Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. 3§ 28b IfSG bleibt unberührt. 5 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Für Beschäftigte gilt die Verpflichtung während ihrer dienstlichen Tätigkeiten nur im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch Verordnung vom 4. 2Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen. (1) 1Weitergehende oder ergänzende Anordnungen der für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden zu den Bestimmungen dieser Verordnung oder der auf ihrer Grundlage erlassenen Infektionsschutzkonzepte bleiben unberührt. In der Datenbank BAYERN.RECHT können Sie alle bayerischen Gesetze und Verordnungen sowie die Verwaltungsvorschriften aus den Amtsblättern in der aktuellen Fassung schnell und komfortabel recherchieren. I S. 1045), das zuletzt durch Art.
Coronavirus in Bayern - Bayerisches Landesportal 1 Satz 1 Nr. Mai 2021 (BGBl. 90 ff. 1 bleibt unberührt. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die. 2, 3 und 5 gilt ergänzend Folgendes: (3) 1Ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen müssen ihre Beschäftigten im Rahmen verfügbarer Testkapazitäten regelmäßig möglichst an drei verschiedenen Tagen pro Woche in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. 2 die dort genannten Einrichtungen betreibt. Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen. Nr. 1Sobald in den jeweils sieben vorangegangenen Tagen landesweit mehr als 1 200 an COVID-19 erkrankte Personen in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen und dort stationär aufgenommen wurden, ergreifen die Staatsregierung und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter Berücksichtigung einer Risikobewertung und Prognose des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Entwicklung des Infektionsgeschehens unverzüglich weitere Schutzmaßnahmen, um eine weitergehende Belastung des Gesundheitssystems zu verhindern, beispielsweise: 1Sobald nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters landesweit mehr als 600 Krankenhausbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit der Intensivstationen mit an COVID-19 erkrankten Personen belegt sind, ergreifen die Staatsregierung und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege über § 16 hinaus und unter Berücksichtigung einer Risikobewertung und Prognose des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Entwicklung des Infektionsgeschehens unverzüglich weitere Schutzmaßnahmen, um eine weitergehende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. I S. 1045), das zuletzt durch Art. sich entgegen § 6 Abs. (2) 1Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
PDF Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) 1 Satz 1 geöffnet werden. 1 Satz 9 und 10 sowie Abs. Auf dem Schulgelände, während der Mittags- und der Notbetreuung sowie unbeschadet der Anforderungen des § 19 während schulischer Abschlussprüfungen besteht Maskenpflicht nach den Bestimmungen des § 3 mit folgenden Maßgaben: Die Schulen und die Träger der Mittags- oder Notbetreuung haben für alle Tätigkeiten auf dem Schulgelände ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Hygieneplans (Rahmenhygieneplan) auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. 1 Nr. © Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. 382) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: (1) 1Diese Verordnung findet grundsätzlich nur in Landkreisen und kreisfreien Städten Anwendung, in denen die nach § 28a Abs. BayIfSMV) vom 5. Zur Startseite von BAYERN.RECHT; Trefferliste der letzten Suche; Toggle navigation. (1) Weitergehende oder ergänzende Anordnungen der örtlich für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden zu den Bestimmungen dieser Verordnung oder der auf ihrer Grundlage erlassenen Schutz- und Hygienekonzepte bleiben unberührt. (1) Für Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken sowie touristische Bahn- und Reisebusverkehre gilt: (2) Bei Flusskreuzfahrten bedürfen die Passagiere bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt, und am Tag eines Landgangs eines Testnachweises nach Maßgabe von § 4. eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder. Es besteht ein Infektionsschutzkonzept, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert. SARS-CoV-2/COVID-19; Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und deren Auswirkungen auf den Vollzug des Fahrerlaubnisrechts, des Fahrlehrerrechts und des Berufskraftfahrer-Qualifikationsrechts im Zuge der COVID-19-Pandemie - 2. Januar 2014 (GVBl. 1 und 3 IfSG), muss auch ein Testkonzept enthalten, das insbesondere die regelmäßige Testung der Beschäftigten der Einrichtung an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der die Beschäftigten zum Dienst eingeteilt sind, auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorsieht. Grundlage für die Verordnungen zur Pandemiebekämpfung ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, das Infektionsschutzgesetz (PDF, www.gesetze-im-internet.de). 2In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. 3Wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen nicht möglich ist, wird unbeschadet von § 2 empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. 3 IfSG für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz über 165 bleiben unberührt. I S. 1174) geändert worden ist, in Verbindung mit § 11 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. entgegen § 11 als Betreiber einer Einrichtung kein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen kann. gilt für die Besucher Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglichkeit durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Suche. Unter freiem Himmel sind höchstens 500 Besucher einschließlich geimpfter und genesener Personen mit festen Sitzplätzen zugelassen. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; für den Betrieb von Kinos ist das Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Digitales und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts zu erstellen. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13.
BayMBl. 2021 Nr. 384 - Verkündungsplattform Bayern 17. entgegen § 10 einen Gastronomiebetrieb betreibt. öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1 000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung, Fitnessstudios, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, der Gastronomie, dem Beherbergungswesen, den Hochschulen, Tagungen, Kongressen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung, zoologischen und botanischen Gärten, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen. Bekanntmachungen Bußgeldkatalog Richtlinien Handlungsempfehlungen und Hygienekonzepte Bekanntmachungen Bußgeldkataloge Aufhebung des Bußgeldkataloges „Corona-Pandemie" Auf der Verkündungsplattform Bayern finden Sie die elektronischen Fassungen des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes (GVBl.)
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