am 20.08.2021 tritt eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) für NRW in Kraft. Interessant sind jedoch Ergänzungen in § 7 zu weiteren außerschulischen Angeboten. Wie gewohnt finden Sie die Coronaschutzverordnung, die ergänzten Hygiene- und Infektionsschutzstandards, die genannten Leitfäden und weitere Informationen auf der LSB-Internetseite. Die Beschränkungen entfallen wieder, wenn nach den Feststellungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen an fünf Tagen hintereinander unter dem Wert von 35 liegt. Eine Inanspruchnahme, ein Besuch oder eine Teilnahme der folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten ist nur für immunisierte Personen zulässig, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen: Das gilt nach der oben genannten Regelung bis zum Schulbeginn auch für Schüler*innen. Ab sofort darf auch der Individualsport (u.a. Für die paralympischen Trainer*innen, die ebenfalls von der Sportstiftung NRW gefördert werden, gilt dies sogar bis Ende 2021, über den olympischen Zyklus hinaus. ● Die Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern Für die städtischen Turn- und Sporthallen ist dies nun geschehen. Nachmittags wird die Coburg den Vereinen zur Verfügung stehen. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach §6 der CoronaSchVO und des Mindestabstandes zulässig. Zulässig ist im Freien die gemeinsame Sportausübung einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf: Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Schreibens vom 28.5. unverändert. Innerhalb der Ferien (11. bis 24. Kerstin Dewaldt Münsters Stadtsportbund gibt die Devise aus: „Bleibt uns treu" Schulen und Kindergärten bleiben offen. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Kontaktminimierung ist das Gebot der Stunde. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Thorsten Imsieke, E-Mail: imsieke@stadt-muenster.de, Tel. – von ausschließlich kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung (kein Testnachweis erforderlich) Die Vorgaben für den Hallensport sind unverändert. Laut Verordnung „haben [die für die Einrichtung Verantwortlichen] den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.“, Über die weiteren, für den Sport relevanten, Entwicklungen werde ich Sie weiterhin anlassbezogen informieren. Ein „Einbahn-System“ soll verhindern, dass Schwimmer sich im Wasser zu nah kommen. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Der DOSB hat am  Donnerstag den bereits angekündigten, TÜV-geprüften Hygienestandard veröffentlicht, siehe Anlage. Wo dafür eine Zustimmung der lokalen Behörden (z. Ihr                                Ihr Kontrollpflichten Immunisierung/Testung ● Bei der Nutzung von Sportstätten und –hallen sind grundsätzlich die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene, Masken und Lüften (AHAL-Regeln) einzuhalten. ● Soweit ein Mindestabstand im Freien von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Maske empfohlen. Wie und ob münsterische Vereine . –  Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion oder Personen, die aus persönlichem Anlass auf ein Testergebnis warten, dürfen keinen Zutritt zur Sportanlage haben Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz über 50 Sollte die von Ihnen genutzte Sporthalle mit einem Luftreiniger ausgestattet sein, achten Sie bitte darauf, dass dieser während der Hallennutzung in Betrieb ist und belassen Sie bitte den Luftreiniger an der vorgesehenen Stelle. Änderungen sind gelb markiert: Freizeit- und Amateursport auf und in öffentlichen und privaten Sportaußen- und Freiluftanlagen/ Sporthallen in Münster Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell, Details finden Sie hier: In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Maskenpflicht und AHA+L-Regeln einer Fußballmannschaft in mehrere Zweiergruppen, die zeitgleich unter Anleitung trainieren, ist nicht zulässig. am 16.10.2020 ist die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) für NRW – weiterhin mit einer Gültigkeit bis zum 31.10.2020 – erneut bearbeitet und veröffentlicht worden. Hier ist die Ihnen bekannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ nach §4a der CoronaSchVO sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.luca-app.de/ Das Kurzarbeitergeld kann wirkungsvoll dazu beitragen, voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen vor Entlassung und Arbeitslosigkeit zu schützen und die Personalkosten der Vereine zu senken. Auf allen Verkehrsflächen der Sporthallen, Umkleiden und Duschen muss hingegen durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über einem Wert von 100 (= Einsetzen der „Bundes-Notbremse“) Sie sind hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw. Bitte beachten Sie unbedingt die durch das Land veröffentlichten „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW. Für die gemeinsame Sportausübung im öffentlichen Raum sowie die gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage gilt, dass die Angebote nur von immunisierten oder getesteten Personen (= 3G-Regelung) in Anspruch genommen oder ausgeübt werden dürfen. am 1. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Ab morgen ist jeglicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Die jetzigen Regelungen erlauben beim Sport drinnen mehr Personen den Zugang in die Sportstätte ohne zusätzlichen Test, machen es jedoch für diejenigen, die diesen Zugang zu regeln haben, nicht einfacher. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt. B. im Tennis- oder Golfsport) ist vor diesem Hintergrund nicht zulässig. Die Coronaschutzverordnung kann hier im Wortlauf heruntergeladen werden. Sanitäre Anlagen Für die gemeinsame oder gleichzeitige Sportausübung im Freien entfällt die bisherige 3G-Regelung. gez. Dies gilt ausdrücklich für: Bei der Inanspruchnahme der Angebote und Tätigkeiten ist der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis beziehungsweise Schülerausweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen. Coronabedingt müssen die Nutzer in diesem Jahr (zusätzlich zur üblichen Reinigung der Sportstätte) nach der Nutzung die von den Sportler*innen genutzten Toiletten, Waschbecken und Bodenflächen dieser Bereiche gründlich reinigen. – die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen (ohne Negativtestnachweis, wenn auch im Land Inzidenzstufe 1 gilt, mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit). Allgemeine Mitgliedschaftsrechte wie das Stimmrecht werden vielfach ausgeschlossen. – von unbegrenzter Anzahl, höchstens jedoch einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, auch ohne Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen mit sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht. Ausübung von nicht-kontaktfreiem Sport Der Betrieb von Hallenbädern zur reinen Ausübung des Schwimmsports in Bahnen ist unter Auflagen möglich. Weiterhin gelten für die Sportstättennutzung in Münster wie folgt: ● Wettkampf und Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U18, U17, U16, U15) ● Wettbewerbe in Profiligen und Wettbewerbe im Berufsreitsport (unter Auflagen), das Training von Berufssportlern und Berufssportlerinnen 12. Kerstin Dewaldt Diese Regelung gilt auch weiterhin für jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Melden. die Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern. Schüler/-innen-Ausweis) vorlegen. 10. Die finanziellen Hilfen für den organisierten Sport werden am Ende idealerweise aus mehreren Bausteinen bestehen. Maskenpflicht, 3G, 2G, etc.) Dabei gelten Höchstgrenzen, die sich an den Regelungen des Tarifvertrags der kommunalen Arbeitgeber (TVöD VKA) orientieren. Kerstin Dewaldt, Leiterin des Sportamtes, freut sich, dass die Münsteraner schon bald wieder ihre Bahnen ziehen können. eines Immunitätsnachweises und Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen. gez. Stand heute liegen in NRW nur noch die Kreise Höxter und Coesfeld bei dem maßgeblichen Inzidenzwert  bis 100 (Angabe ohne Gewähr). Ab Montag, 11. Für die Zuschauer muss eine Rückverfolgbarkeit nach § 2a sichergestellt sein. hier: geänderte Fassung der Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 02. Maskenpflicht – in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschl. die Aufforderung, Sozialkontakte weitgehend einzuschränken. Dies umfasst etwaige Lüftungspausen, sowie das Lüften zu Beginn und zum Ende der eigenen Nutzungszeit. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich. Er beschreibt in einzelnen Modulen die erforderlichen Hygienemaßnahmen rund um den Sport- und Wettkampfbetrieb. . Die verbliebenen Vorgaben zum Tragen einer Maske (z. ● Das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen. Yoga oder Pilates, alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes, ist gestattet. In der CoronaSchVO ist dazu in §15 folgende Ergänzung erfolgt: Das NRW-Gesundheitsministerium bietet mit der Corona-Meldelage weiterhin aktuelle Informationen über das Infektionsgeschehen und die wichtigsten Kennzahlen zum Coronavirus in Nordrhein-Westfalen an. Auszug aus der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) Neben den vorgenannten „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ gelten für die Nutzung von Sporthallen in Münster die nachfolgenden Regelungen: ● Bei der Durchführung von Sportangeboten- und Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen (ohne feste Sitzplätze) ist dem Gesundheits- und Veterinäramt vor der erstmaligen Öffnung ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept vorzulegen, das insbesondere die in der Anlage 1 zu der Coronaschutzverordnung genannten Aspekte gewichtet und Maßnahmen zur wirksamen Minimierung des Ansteckungsrisikos festlegt. Acht Tage lang bewegte sich am Montag der Corona-Inzidenzwert für Münster im zweistelligen Bereich. –  Händehygiene beim Betreten und Verlassen der Sporthalle Bei der Nutzung von Sportstätten und –hallen sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene, Masken und Lüften (AHAL-Regeln) eigenverantwortlich beachtet werden. Zulässig ist Sport auf Sportanlagen und im öffentlichen Raum unter freiem Himmel Mannschaftsbesprechungen, Kabinenansprachen, etc. September 2021 möglich unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/ . Hier ist die Ihnen bekannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ nach §4a der CoronaSchVO sicherzustellen. Mai gültige Fassung der Coronaschutzverordnung eine Freigabe der Duschräume und Umkleiden ermöglicht, bleibt die Nutzung in den Sporthallen entsprechend des gestrigen Schreibens bis einschließlich der Sommerferien untersagt. Für den Sport hat es im § 9 keine Veränderungen gegeben, so dass die aktuellen landesweiten Regelungen wie geplant voraussichtlich bis einschließlich Sonntag, 28. 1. von Personen eines Hausstands (beliebige Anzahl) mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen. April 2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Überschreitung einer 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in Münster festgestellt und entsprechend das Einsetzen der „Corona-Notbremse“ (§ 16 Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)) angeordnet. Beispiele: Auf das Tragen einer Maske kann ausnahmsweise bei der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist. Nachfolgend zur Information die derzeit gültigen Reglungen entsprechend der Coronaschutzverordnung. ● Wettkampf- und Trainingsbetrieb (Individual- und Mannschaftssportarten) der Berufssportler und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader (ohne Zuschauer, nur Zutritt für Personen, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte) Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Peter Imkamp - Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ... die auf ihre Kinder wartenden Eltern sich aufhalten können. Entsprechend hat die Stadt Münster heute eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die am Dienstagmorgen um 0 Uhr in Kraft treten wird. Nur dann tragen diese Geräte zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität in den Sporthallen bei. hier: neue Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 03.04.2022 Ausübung des Hausrechtes. : 0251/492-5214 oder per E-Mail an: imsieke@stadt-muenster.de. Für das bevorstehende Weihnachtsfest und das neue Jahr 2021 wünsche ich Ihnen gleichwohl alles Gute und vor allem Gesundheit! Cyberexperten von Wirtschaftsministerium und LKA raten erneut dringend, dafür ausschließlich die offizielle Internetseite zu nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de. Die Bünde sind einmal mehr gefordert, mit ihren Kommunen konkrete Öffnungsschritte für die öffentlichen Sportanlagen inklusive der Schwimmbäder abzustimmen und ihre Vereine entsprechend zu informieren. Der Stadtsportbund Cottbus ist ein freiwilliger Zusammenschluss von etwa 150 Sportvereinen mit insgesamt etwa 23.000 Mitgliedern. Leiterin des Sportamtes, Acht Tage lang bewegte sich am Montag der Corona-Inzidenzwert für Münster im zweistelligen Bereich. Sehr geehrte Damen und Herren, : 0251/492-5214 oder per E-Mail an: imsieke@stadt-muenster.de. Juli, in Münster die Inzidenzstufe 1. Die Allgemeinverfügung wird erst aufgehoben, nachdem der Grenzwert von 50 über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Leiterin des Sportamtes. Januar 2021. Die Besucherinnen und Besucher können sich vorerst nicht auf den Wiesen des Bades aufhalten. Wir setzen uns aktuell nachdrücklich dafür ein, dass dies zum nächstmöglichen Zeitpunkt geändert wird. Dieses Schreiben sowie die markierte Lesefassung der Coronaschutzverordnung NRW vom 4. Sehr geehrte Damen und Herren, Einrichtungen zu schließen bzw. Mangels einer rechtlichen Definition des Begriffes „Individualsportarten“ empfehlen wir bis auf Weiteres, darunter alle Sportarten zu fassen, die alleine oder zu Zweit kontaktlos ausgeführt werden können. Das Schreiben kann hier im Wortlaut heruntergeladen werden: Neue Coronaschutzverordnung zum 5. –  Das Unterlegen großer, selbst mitgebrachter Handtücher ist obligatorisch. Rita Peters ). Damit ist es gelungen, gegenüber unserer letzten Information vom 3. Sportfreianlagen dürfen von bis zu 100 Zuschauern betreten werden. wir hoffen, dass Sie die Woche gesund überstanden haben! hier: Regelungen nach Coronaschutzverordnung NRW vom 12.05.2021. ● Händehygiene beim Betreten und Verlassen der Sporthalle. Die Benutzung von Gemeinschaftshandtüchern ist aus hygienischer Sicht bedenklich und daher abzulehnen. Wie in meinem gestrigen Schreiben angegeben, gelten ab Freitag, 21. Robin Schneegaß - Geschäftsführer - Stadtsportbund Münster e.V. - XING ● Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die entsprechenden Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen; sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen Außerdem haben wir mit sofortiger Wirkung den Betrieb in unseren Sport- und Erlebnisdörfern Hachen und Hinsbeck und in unserem Sport- und Tagungszentrum Hachen eingestellt. Die Zahl der Querweise zwischen Paragrafen innerhalb der CoronaSchVO und zwischen CoronaSchVO und Anlagen hat zugenommen, die Zahl der Kapitel in den Anlagen ebenso. Es gelten die in meinem Schreiben vom 13. ● Es ist jederzeit für eine ausreichende Durchlüftung der Sporthalle zu sorgen (siehe Schreiben des Sportamtes vom 21.09.2020). Es werden Regelungen vorgenommen für Veranstaltungen mit mehr als 750 Zuschauern, wobei. Hinweis: jeweils mehrere Personen aus zwei Haushalten sind nicht mehr zulässig. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Bitte beachten Sie: der Verzicht der Negativtestnachweise bezieht sich nur auf die Sportausübung. Liegt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an drei Tagen hintereinander über dem Wert von 100, tritt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die sogenannte Corona-Notbremse im Kraft. Entsprechend dieser Allgemeinverfügung gilt für den Sport mit Kindern bis 14 Jahren in Münster folgende Regelung: In einem Schreiben an die münsterschen Vereine erläutert das Sportamt der Stadt die aktuellen Bedingungen für die Nutzung von Sportanlagen. Bitte beachten Sie unbedingt die durch das Land veröffentlichten „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW. Damit die Bürgerinnen und Bürger aber nicht noch länger auf die Öffnung der Bäder warten müssen, haben wir in der letzten Woche das umfangreiche Konzept erarbeitet. Hochschulsport an der WWU Münster - Universität Münster Für den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauer*in gilt, dass die Angebote nur von immunisierten oder getesteten Personen (= 3GRegelung) in Anspruch genommen werden dürfen. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum dürfte danach grundsätzlich noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen. Die folgenden Regeln ergeben sich somit aus einem Zusammenwirken von Bundes-Infektionsschutzgesetzes (Mindestregeln) und CorSchVO NRW (weitergehende Regeln): Aber: Die CorSchVO NRW lässt keine Sportausübung in geschlossenen Sporthallen zu. Positiv, so der LSB dazu, lässt sich feststellen, dass für den Sport in NRW derzeit durchgehend die „Doppelstufe 1“ gilt, da sowohl landesweit, als auch in allen Städten und Kreisen die Inzidenz unter 35 liegt. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Die örtlich zuständigen Behörden untersagen darüber hinaus die Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen, für die ohne solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind. Feste sind nur noch mit 10 Personen erlaubt. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt. Bei Vorliegen der Inzidenzstufe 1: Die daraus resultierende Handlungsunsicherheit ist eine Hypothek für den Vereinssport in NRW, auf die wir regelmäßig aufmerksam machen. 2. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100: hier: neue Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 10.07.2021. 5. von Gruppen von höchstens 20 Personen als kontaktfreier Sport einschließlich der Ausbildung auf Sportanlagen unter freiem Himmel (Ausbildungspersonen sind in der Personenobergrenze inbegriffen); Bitte beachten: Tennis-Doppel fällt nicht unter diese Regelung, da der Abstand zwischen den Doppelpartnern nicht durchgängig eingehalten werden kann. Ab 12. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden. Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen, müssen immunisiert oder getestet sein. diese möglichst infektionssicher unter Beachtung der AHA-L-Regeln zu gestalten. für den Sport bindend: 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: Golf, Tennis, Speckbrett) auf öffentlichen und privaten Sportanlagen allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen in Münster ausgeübt werden. Im Auftrag März 2022. am heutigen Tag tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft, die u.a. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Seit Montag, 19. Bitte beachten Sie: sonstige Veranstaltungen im Sportbereich (z.B. In einigen Zusammenhängen ist die einfache oder auch die besondere Rückverfolgbarkeit (letztere für die Zuschauerzulassung) vorgeschrieben. –       Zum anderen ist eine Zuschauerzahl zulässig, die bis zu einem Drittel des maximalen Fassungsvermögens der jeweiligen Sportstätte liegt. Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. April 2021 und wir gehen derzeit nicht davon aus, dass es zu grundlegenden Änderungen kommen wird. Zur Vermeidung des Hineintragens von Infektionsketten in die Schulen, untersagt die Stadt Münster, dass Dritte (=Sportvereine, Kitas, freie Sportgruppen, etc.) Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit diesen Angelegenheiten zu betrauen. Stefan Klett (Präsident), Dr. Christoph Niessen (Vorstandsvorsitzender), Zweite Videobotschaft von Stefan Klett und Andrea Milz. gez. Inwiefern die Programme durch die Sportvereine und Fachverbände in Nordrhein-Westfalen genutzt werden können, bedarf noch der Klärung. Wir empfehlen im Kontaktsport im Training weitgehend auf Übungen zu verzichten, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern längere Zeit unterschritten wird. Dezember 2021 gelten Schüler*innen noch als getestet. Mai ist eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) für NRW in Kraft getreten, die weitreichende Lockerungen für den Sport ermöglicht. ● Bei einer Veranstaltung mit einer Zahl von mehr als 1.000 Zuschauenden darf die Auslastung in Innenräumen maximal 60 % der jeweiligen Höchstkapazität betragen, jedoch nicht mehr als insgesamt 6.000 Personen. Personalwirtschaft, Verkauf von Eintrittskarten. Getestete Personen sind Personen, die über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens. stellvertr. ● Reinigung/ Desinfektion der genutzten Sportgeräte. Reinigung/ Desinfektion der genutzten Sportgeräte. Für diese Personen gilt für ihre Besuche über die Feiertage kein Beherbergungsverbot in Hotels und Pensionen. Mund-Nasen-Bedeckung Präsident         Vorstandsvorsitzender. Mund-Nasen-Schutz Auch auf diese Praxisferne haben hingewiesen. In dem Hygienekonzept der Veranstaltung muss auch die Umsetzung der Kontrollpflichten dargestellt werden; Veranstalter und Behörde stimmen auf dieser Grundlage ein Zusammenwirken ihrer Kontrollen ab. Vereinsfeste, gesellige Abende) finden weiterhin auch im Freien unter Beachtung der 3G-Regel statt. die Aufforderung, sämtliche nicht unbedingt notwendigen Veranstaltungen abzusagen. ● Die Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens 5 Kindern in Hallenbädern/20 Kindern in Freibädern. –       Für die Durchführung von Spielen der Bundesligen der Teamsportarten gelten Sonderregeln, die den aktualisierten Hygiene- und Infektionsschutzstandards (s. Ab Montag, 29. SSB-Geschäftsführer Uwe Busch spricht von „erheblichen finanziellen Fortschritten für die Vereine". Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen im Land wurde jetzt ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden vorgestellt. Die Konzepte müssen auch eine Darstellung der Kontrolle von Zugangsbeschränkungen nach der Coronaschutzverordnung enthalten. Denn Ferienangebote und -freizeiten für Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des gemeinwohlorientierten Sports. Kerstin Dewaldt Mit Hilfe der Module können individuelle Konzepte zusammengestellt werden, die allerdings noch um sportartspezifische Aspekte ergänzt werden müssen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Imsieke, Tel. Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Und hoffen Ihnen in Bälde weitere Informationen zukommen lassen zu können. Eine zusätzliche Lüftung dieser Hallen durch Fenster und Türen ist nicht zwingend erforderlich; zwischen unterschiedlichen Nutzergruppen empfehlen wir diese jedoch in den „Wechselpausen“. Der Rehabilitationssport ist ab einer Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt. Geburtstag als immunisiert.
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