Denke auch dass das auf die Schwere und Häufigkeit im jeweiligen Fall ankommt. Im täglichen Schulbetrieb ist stets in Betracht zu ziehen, dass nicht nur ein Schüler/eine Schülerin eine Pflichtverletzung begangen hat. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Zuweisung zu einer anderen Schule (§ 51 Abs. 3 ThürSchulG. John Locke legte in Bezug auf den Tadel eine kontrollierte Mäßigung nahe. Äußern sie sich dennoch nicht zur Sache, muss die Schule aufgrund der vorliegenden Aussagen anderer Zeugen und etwaigen Indizien entscheiden. Die Zuweisung zu einer anderen Grundschule in Bayern meint die Fälle, in denen ein Kind die Schule eines anderen Sprengels gegen seinen Willen besuchen soll. Peter Köck und Hanns Ott (in: Wörterbuch für Erziehung und Unterricht, 1997; Seite 453) halten den inflationären Gebrauch des Tadels für wirkungslos, und: "Tadel erweist sich dann als völlig sinnlos (...), wenn er auf Merkmale oder Verhaltensweisen zielt, die zu ändern der Getadelte nicht fähig ist.". Der Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen sowie vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen gem. Beim Verweis siehts daher bisschen anders aus, das ist eine Ordnungsmaßnahme, siehe Text. Die betroffenen Schüler haben kein Recht die Aussage zu verweigern. 3 Nr. Was kann ich dagegen machen? Sie sind nach der schriftlichen Mitteilung die. § 53 Abs. Januar 2007*, § 25 Maßnahmen bei bei Konflikten mit oder zwischen Schülerinnen und Schülern(1) Die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten. Nun ist die Frage, darf sie sowas? Klasse Gymnasium und habe in der 5. ab wievielen fliegt man? Dies wird ergänzt durch § 51 Abs. Meine Lehrerin meinte zwar das hätte sie tausendmal gesagt aber davon habe ich nichts mitgekriegt! Vor allem sollte man vermeiden, schriftliche Verweise bei verschiedenen Lehrern zu sammeln. Tja wir sollten wohl froh sein das wegen uns die Polizei nicht alarmiert wurde aber trotzdem kann ich diese Missbilligung einfach nicht akzeptieren, weil ich eine sehr zuverlässige Schülerin bin und nie Mist baue. Was angemessen ist, entscheidest du. Der Ausschluss darf einen Zeitraum von bis zu sieben Schultagen nicht überschreiten. 3 SchulG SH: Der schriftliche Verweis stellt in Schleswig-Holstein eine verschärfte Ermahnung dar – mit der man allerdings bereits das Niveau der Ordnungsmaßnahmen erreicht. Damit sind bei künftigem Fehlverhalten andere Ordnungsmaßnahmen denkbar, sodass man den schriftlichen Verweis in jedem Fall ernst nehmen sollte. Bei dem Schüler handelt es sich um einen liebenswerten, bisher unauffälligen, guten Schüler. Missbilligung an Eltern trotz Volljährigkeit d. Schülers. 1 Beamtenrechtszuständigkeitsverordnung). Kann eine Beziehung 6-8 Jahre ohne Sex überleben? Ordnungsmaßnahmen sind: die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes. Meine Frage ist allerdings: Wir sehen und 5 Tage nicht weil bwgl. In die Lösung von Konflikten sind alle beteiligten Personen einzubeziehen. Der strenge Verweis durch den Schulleiter (Schulleiterverweis) gem. Oder bleibt sie bis zum ende meiner Schullaufbahn in meiner Akte? Wie lange gilt eine Schriftliche Missbilligung? 2 SchulG SH heißt es allgemein: Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 3 nicht ausreichen, können Ordnungsmaßnahmen getroffen werden, 1. um die Schülerin oder den Schüler zur Einhaltung der Rechtsnormen oder der Schulordnung anzuhalten, oder, 2. um die Schülerin oder den Schüler zur Befolgung von Anordnungen der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte anzuhalten, die zur Erfüllung des pädagogischen Auftrages der Schule erforderlich sind, oder. Meiner Mutter habe ich es schon gesagt ,doch wie soll ich es meinem Vater sagen ? Die Zuweisung an eine andere Schule der gleichen Schulart durch das zuständige Schulamt; den Antrag stellt der Schulleiter auf Beschluss der Lehrerkonferenz. Kreis Schleswig- Holstein.Danke im Vorraus! Jahrhundert unter dem Einfluss des Verbs tadeln. Schriftliche Missbilligung gem. Das Schulamt bestimmt hierbei die neue Schule. Man sollte demnach immer in Erwägung ziehen, Widerspruch gegen einen Unterrichtsausschluss einzulegen, wenn dieser ungerecht erscheint. Ich muss dazu sagen, dass er mich schon einmal ermahnt hatte, aber zu meiner Verteidigung muss ich auch sagen, dass ich nicht die einzige war, die geredet hat und meine Freundin hat ja schließlich auch geredet. In der Praxis ist es so, dass Unterrichtsausschlüsse, Ausschlüsse von Klassenfahrten oder Überweisungen in eine andere Klasse selten angedroht werden. Ich habe mal in der 6 Klasse eine Schriftliche Missbilligung bekommen, da ich die Hasaufgaben nicht hatte. Doch was geschieht, wenn es zu einer gemeinschaftlichen Störung durch Schüler gekommen ist? #1 Hallo, hätte gerne Eure Meinung. Die Zuweisung zu einer anderen Schule wird indes meist vorher angedroht und wird auch meist erforderlich sein. Das Rechtsstaatsgebot gebietet (insbesondere auch unter Berücksichtigung des pädagogischen Inhalts von Ordnungsmaßnahmen), dass die betroffenen Schüler und deren Eltern vor Erlass einer Ordnungsmaßnahme beteiligt werden, man sie also anhört und deren Vorbringen auch berücksichtigt. B. an Zuwendung mangeln sollte. 2 bis 5 und Entscheidungen nach Absatz 7 haben keine aufschiebende Wirkung. Prügeln sich Schüler auf dem Pausenhof, ist die Pausenaufsicht gerade nicht in Sicht, so ist der später zugetragene Sachverhalt durch die Schulleitung aufzuklären. Die Voraussetzungen für Ordnungsmaßnahmen sind in Thüringen nicht explizit geregelt. Neben der Einleitung eines Disziplinarverfahrens kommt – bei niedrigschwelligen Dienstvergehen – eine schriftliche Missbilligung in Betracht. Hi! Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Ordnungsmaßnahmen haben in Thüringen aufschiebende Wirkung, wobei dies in der Praxis keine große Rolle spielt, da Schulen dann meist den Sofortvollzug anordnen, was ohne weiteres möglich ist. Abgrenzung zwischen pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen in § 51 Schulgesetz Thüringen. Der Tadel kann auch in schriftlicher Form erfolgen. Das ding ist aber, das ich freiwillig raus gegangen bin, da es mir schlecht ging. Anfragen wegen schulische Ordnungsmaßnahmen behandle ich stets als Eilfälle, denn je schneller ich reagiere, desto mehr Optionen gibt es erfahrungsgemäß! Der Tadel kann so mannigfach sein, als die Gegenstände, worauf er sich bezieht, u. eben sowohl Reden, Schriften, Kunstgegenstände, Personen betreffen, u. ist daher theils logisch, theils ästhetisch, theils moralisch. 3 Schriftliche Missbilligungen. Jedoch meint sie, dass diese unterschrieben werden muss. Pädagogische Maßnahmen in Schleswig-Holstein gem. Also ich hab mein Lernzettel in meinem Klausurheft mitabgegeben, weil ich nicht wusste das er dort drin war.Meine Lehrerin sprach mich darauf an und dachte natürlich dass es ein Spickzettel war und hat mir daraufhin keine 6, aber dafür eine schriftliche Missbilligung gegeben und will mit meinen Eltern reden…. Die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen ist in der Regel möglich, wenn erzieherische Einwirkungen gem. sowie das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach Benachrichtigung der Eltern. Leider ist es nicht verschwunden und am nächsten Tag hat es in meinem Kopf gehämmert wie sonst was. wenn eine Schülerin oder ein Schüler Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung anwendet oder dazu aufruft. Der Androhung bedarf es nicht, wenn eine sofortige Reaktion zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs geboten erscheint. Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren. Wird durch das Verhalten eines Schülers der geordnete Unterrichts– und Erziehungsauftrag der Schule beeinträchtigt, kann die Schule erzieherisch einwirken und/oder Ordnungsmaßnahmen erlassen (§ 53 SchulG NRW). Die Missbilligung war eigentlich von eine Lehrerin ausgegeben. lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte. unzwar will der dass eine Strichliste geführt wird, wenn jemand reinredet bzw. Nachfolgend die einzelnen Ordnungsmaßnahmen in Thüringen: Der schriftliche Verweis gem. 3 SchulG SH noch weiter eingeschränkt: Die Maßnahmen nach Satz 1 Nr. 3, 97877 Wertheim-Dertingen, Am Oberen Tor 12, 68163 Mannheim-Neuostheim, Grünewaldstr. 4 SchulG SH der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten: Die Ordnungsmaßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheids zu einzulegen. Die Versetzung in eine Parallelklasse durch den Schulleiter auf Beschluss der Klassenkonferenz. Sie liegt in der Rangordnung zwischen einem erzieherischen Gespräch und einem Tadel. Zeigen diese pädagogischen Maßnahmen keinen Erfolg, soll gegenüber den Eltern eine schriftliche Mitteilung erfolgen (Hinweis); bei schweren oder häufigen Pflichtverletzungen muss ein Hinweis erfolgen. 3 Nr. Vielen Dank schonmal im Voraus für die Antworten. Andere missbilligende Äußerungen, die nicht ausdrücklich als Verweis bezeichnet werden, sind keine Disziplinarstrafen. Bleibt es für immer dann? Missbilligung (rechtlich) vorgehen? Danke für die Antworten, Hallo habe heute eine Schriftliche Missbiligung bekommen ,da ich während dem Unterricht das Schulgelände Verlassen hab ! 2 ThürSchulG, Hierbei wird es vor allem um Klassenfahrten gehen, wobei der Schwerpunkt in Thüringen darauf liegt, ob aufgrund des Verhaltens des Schülers eine Gefahr hinsichtlich der Durchführung der Klassenfahrt besteht …, Die Versetzung in eine Parallelklasse der gleichen Schule gem. 3 Nr. Der Ausschluss vom Unterricht in Thüringen, Der Unterrichtsausschluss bis maximal 6 Tage gem. Aus Beweisgründen ist jedoch die schriftliche Missbilligung zu empfehlen. Meine Lehrerin unterstellt mir was falsches und lügt? Die Sinnhaftigkeit einer solchen Beteiligung muss natürlich in jedem Fall individuell beurteilt werden, da Elternbeiräte und Schülervertreter leider sehr häufig bedingungslos die Linie der Schule vertreten. Der schriftliche Verweis kann durch die einzelnen Lehrer ausgesprochen werden. Wenn er im Unterricht überfordert wird kann es schon einmal vorkommen das er Papier zerreist und dann auch eine Zeit nicht ansprechbar ist. Die Schule hat die betroffenen Schülerinnen und Schüler und ggf. Für die Überweisung in eine Parallelklasse ist ein qualifizierter pädagogischer Verstoß innerhalb der Klasse erforderlich, der nur durch die Versetzung in die Parallelklasse zu lösen ist. Bei der Anwendung von Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, denn wie bereits erwähnt sollen im Grundsatz erzieherische Maßnahmen vorrangig greifen. Ich bezweifle außerdem das man mich verstanden hätte wenn ich da am Telefon geheult hätte. Der Ausschluss von der Schule auf Zeit oder auf Dauer gem. Moin, mein Klassenlehrer hat heute ein neues Konzept vorgestellt im Unterricht. Die Anordnungen der Lehrer/Innen und anderer befugter Personen müssen befolgt werden. Wofür habt ihr schon welche vergeben? § 25 Abs. Wenn bisher noch wenig vorgefallen ist kann man durchaus erstmal eine Vorwarnung geben und sehen ob das bereits hilft. Vor dem Ergreifen der Ordnungsmaßnahmen sind diese zunächst anzudrohen; die betroffenen Schüler sind anzuhören. Die Schule kann aber bei einer gemeinschaftlichen Störung gegen jeden einzelnen Schüler dieselbe Ordnungsmaßnahme verhängen. Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages 2. Zeugen zum Sachverhalt zu hören und ihre Aussagen in einer Aktennotiz (mit Angabe von Zeit, Ort, Personen und Aussagen) festzuhalten. 1 Schulgesetz Schleswig-Holstein beinhaltet Fallbeispiele für pädagogische Maßnahmen: Die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten. 6 ThürSchulG. Wer sich gegen Ordnungsmaßnahmen wehren möchte, sollte also möglichst bereits deren Anordnung verhindern, was regelmäßig anwaltlicher Unterstützung bedarf, denn Eltern werden regelmäßig nicht ernst genommen, wenn sich Schulen eine Ordnungsmaßnahme in den Kopf gesetzt haben. Bundesland: Hessen Schulform: Gymnasium Bin derzeit in der 9ten Klasse. Bei den übrigen Ordnungsmaßnahmen kann die Einlegung eines Widerspruchs sinnvoll sein, wenn es sich nicht um die erste Ordnungsmaßnahme handelt, denn somit kann verhindert werden, dass eine Androhung der Entlassung oder die Entlassung näher rückt. Unzwar sagte mein Lehrer das ich eine Missbilligung kriege weil ich wieder einmal aus dem Unterricht rausgeflogen bin. Die schriftliche Missbilligung muss nicht immer nur als Eintragung ins Klassenbuch erfolgen. In deinem Webbrowser ist JavaScript deaktiviert. Also ich habe jetzt schon 3. schriftliche Missbilligungen auf dem Gymnasium, aber alles wegen nicht schlimmen Dingen. Die Missbilligung wird zu der Personalakte genommen und nach zwei Jahren wieder entfernt, wenn keine neuen Vorwürfe aufgetreten sind. Diese Seite verwendet Cookies. Im vierten Band von Wanders Deutsches Sprichwörter-Lexikon (S. 987–988) sind 23 Sprichwörter mit Bezug zum Thema Tadel verzeichnet. Untermenüpunkte von Sicherheit und Ordnung anzeigen, Untermenüpunkte von Strahlenschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Wirtschaftsordnung und Kontrolle anzeigen, Untermenüpunkte von Gewerberecht anzeigen, Untermenüpunkte von Tariftreue - Mindestlohn anzeigen, Untermenüpunkte von Umsatzsteuerbefreiung anzeigen, Untermenüpunkte von Arbeitsschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Gesetzlicher Mutterschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Verbraucherschutz und Marktüberwachung anzeigen, Untermenüpunkte von Lebensmittelüberwachung anzeigen, Untermenüpunkte von Förderprogramme anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Altlasten anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Ausländer und Aussiedler anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen, Ordnungsrecht anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Denkmalpflege anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Forstwirtschaft anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Frau, Familie, Kind, Jugendliche anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Gesundheit anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Abfallwirtschaft anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Kultur anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur, Weiterbildung anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Ländlicher Raum anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Landwirtschaftliche Erzeugung, Agrarmarkt anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Naturschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Schulartspezifische Förderprogramme anzeigen, Untermenüpunkte von Schulartübergreifende Förderprogramme anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Schulentwicklung und Schulpersonal anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Soziales anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Strukturpolitik / Städtebauliche Erneuerung anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Wasserwirtschaftliche Vorhaben anzeigen, Untermenüpunkte von Förderbereich Verfassung, Kommunales, Recht anzeigen, Untermenüpunkte von Landwirtschaft und Fischerei anzeigen, Untermenüpunkte von Biodiversität in der Landwirtschaft anzeigen, Untermenüpunkte von Pflanzliche Erzeugung anzeigen, Untermenüpunkte von Tierhaltung und Tierzucht anzeigen, Untermenüpunkte von Tierschutz und Tiergesundheit anzeigen, Untermenüpunkte von Lebensmittel anzeigen, Untermenüpunkte von Gesellschaft anzeigen, Untermenüpunkte von Denkmalpflege anzeigen, Untermenüpunkte von Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg anzeigen, Untermenüpunkte von Arzneimittel anzeigen, Untermenüpunkte von Arbeitsmedizin anzeigen, Untermenüpunkte von Arbeitspsychologie anzeigen, Untermenüpunkte von Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika anzeigen, Untermenüpunkte von Internationales anzeigen, Untermenüpunkte von Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger anzeigen, Untermenüpunkte von Schule und Bildung anzeigen, Untermenüpunkte von Frühkindlicher Bereich anzeigen, Untermenüpunkte von Schüler und Eltern anzeigen, Untermenüpunkte von Schulleitung anzeigen, Untermenüpunkte von Richtlinien an Schulen anzeigen, Untermenüpunkte von Interessenvertretung an Schulen anzeigen, Untermenüpunkte von Berufliche Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung anzeigen, Untermenüpunkte von Altlasten und Bodenschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Betrieblicher Umweltschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Natur- und Artenschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Naturschutzbildung mit dem Ökomobil anzeigen, Untermenüpunkte von Hochwasserschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) anzeigen, Untermenüpunkte von Gewässerökologie an Flüssen und Seen anzeigen, Untermenüpunkte von Grundwasserschutz anzeigen, Untermenüpunkte von Wasserversorgung anzeigen, Untermenüpunkte von Integriertes Rheinprogramm (IRP) anzeigen, Untermenüpunkte von Integriertes Donau-Programm (IDP) anzeigen, Untermenüpunkte von Verkehr und Infrastruktur anzeigen, Untermenüpunkte von Gebäudeenergieeffizienz anzeigen, Untermenüpunkte von Ländlicher Raum anzeigen, Untermenüpunkte von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anzeigen, Untermenüpunkte von Planen und Bauen anzeigen, Untermenüpunkte von Karriere in der Straßenbauverwaltung anzeigen, Untermenüpunkte von Ingenieurbauwerke anzeigen, zu "Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 72", zu "Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 72", zu "Regierungspräsidium Freiburg - Referat 72", zu "Regierungspräsidium Tübingen - Referat 72", Untermenüpunkte von Sicherheit und Ordnung, Untermenüpunkte von Wirtschaftsordnung und Kontrolle, Untermenüpunkte von Tariftreue - Mindestlohn, Untermenüpunkte von Umsatzsteuerbefreiung, Untermenüpunkte von Gesetzlicher Mutterschutz, Untermenüpunkte von Verbraucherschutz und Marktüberwachung, Untermenüpunkte von Marktüberwachung auf dem Eiermarkt, Untermenüpunkte von Lebensmittelüberwachung, Untermenüpunkte von Förderbereich Altlasten, Untermenüpunkte von Förderbereich Ausländer und Aussiedler, Untermenüpunkte von Förderbereich Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen, Ordnungsrecht, Untermenüpunkte von Förderbereich Denkmalpflege, Untermenüpunkte von Förderbereich Forstwirtschaft, Untermenüpunkte von Förderbereich Frau, Familie, Kind, Jugendliche, Untermenüpunkte von Förderung Kinderbetreuungsfinanzierung investiv, Untermenüpunkte von Förderbereich Gesundheit, Untermenüpunkte von Förderbereich Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Abfallwirtschaft, Untermenüpunkte von Förderbereich Kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur, Weiterbildung, Untermenüpunkte von Förderbereich Ländlicher Raum, Untermenüpunkte von Förderbereich Landwirtschaftliche Erzeugung, Agrarmarkt, Untermenüpunkte von Förderbereich Naturschutz, Untermenüpunkte von Schulartspezifische Förderprogramme, Untermenüpunkte von Schulartübergreifende Förderprogramme, Untermenüpunkte von Förderbereich Schulentwicklung und Schulpersonal, Untermenüpunkte von Förderbereich Soziales, Untermenüpunkte von Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen, Untermenüpunkte von Förderbereich Strukturpolitik / Städtebauliche Erneuerung, Untermenüpunkte von Förderbereich Wasserwirtschaftliche Vorhaben, Untermenüpunkte von Förderbereich Verfassung, Kommunales, Recht, Untermenüpunkte von Landwirtschaft und Fischerei, Untermenüpunkte von Biodiversität in der Landwirtschaft, Untermenüpunkte von Pflanzliche Erzeugung, Untermenüpunkte von Tierhaltung und Tierzucht, Untermenüpunkte von Tierschutz und Tiergesundheit, Untermenüpunkte von Sachgebiet Tierschutz der STV, Untermenüpunkte von Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Spirituosen mit europäischem Herkunftsschutz, Untermenüpunkte von Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Untermenüpunkte von Suche in den Stadt- und Landkreisen, Untermenüpunkte von Breisgau-Hochschwarzwald, Untermenüpunkte von Neckar-Odenwald-Kreis, Untermenüpunkte von Schwarzwald-Baar-Kreis, Untermenüpunkte von Kaufgesuch Kulturdenkmal, Untermenüpunkte von Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika, Untermenüpunkte von Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Untermenüpunkte von Frühkindlicher Bereich, Untermenüpunkte von Frühkindliche Bildung, Untermenüpunkte von Koordinierungsstelle 'Mit Kindern im Gespräch', Untermenüpunkte von Richtlinien an Schulen, Untermenüpunkte von Interessenvertretung an Schulen, Untermenüpunkte von Berufliche Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung, Untermenüpunkte von Berufliche Ausbildung, Untermenüpunkte von Ausländische Abschlüsse in akademischen Heilberufen, Untermenüpunkte von Ausländische Abschlüsse im Gesundheitswesen, Untermenüpunkte von Inländische Abschlüsse in akademischen Heilberufen, Untermenüpunkte von Berufsbildung im öffentlichen Dienst, Untermenüpunkte von Berufe in der Hauswirtschaft, Untermenüpunkte von Berufe in der Landwirtschaft, Untermenüpunkte von Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter, Untermenüpunkte von Altlasten und Bodenschutz, Untermenüpunkte von Betrieblicher Umweltschutz, Untermenüpunkte von Natur- und Artenschutz, Untermenüpunkte von Umsetzung des Artenschutzprogramms, Untermenüpunkte von Naturschutzbildung mit dem Ökomobil, Untermenüpunkte von Hochwasserrisikomanagement, Untermenüpunkte von Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Untermenüpunkte von Teilbearbeitungsgebiete, Untermenüpunkte von TBG 12 - Bodenseegebiet, Untermenüpunkte von TBG 30 - Kander / Möhlin, Untermenüpunkte von TBG 31 - Elz / Dreisam, Untermenüpunkte von TBG 32 - Kinzig / Schutter, Untermenüpunkte von TBG 33 - Acher / Rench, Untermenüpunkte von TBG 40 - Neckar / Starzel, Untermenüpunkte von TBG 41 - Neckar / Starzel / Fils, Untermenüpunkte von TBG 42 - Neckar / Fils / Enz, Untermenüpunkte von TBG 45 - Enz unterhalb Nagold bis Neckarmündung, Untermenüpunkte von TBG 46 - Neckar unterhalb Enz bis oberhalb Kocher, Untermenüpunkte von TBG 49 - Neckar (BW) unterhalb Kocher (ohne Jagst) bis Mündung Rhein, Untermenüpunkte von TBG 50 - Main + Tauber (BaWü), Untermenüpunkte von TBG 51 - Mainzuflüsse (BaWü) unterhalb Tauber, Untermenüpunkte von TBG 61 - Donau / Lauchert, Untermenüpunkte von TBG 62 - Ablach-Kanzach, Untermenüpunkte von TBG 63 - Große Lauter, Untermenüpunkte von TBG 64 - Donau Riß bis Iller, Untermenüpunkte von TBG 65 - Donau unterhalb Iller, Untermenüpunkte von Gewässerökologie an Flüssen und Seen, Untermenüpunkte von Geschäftsstelle Gewässerökologie, Untermenüpunkte von Die Landesstudie Gewässerökologie in Baden-Württemberg, Untermenüpunkte von Naturnahe Gewässerentwicklung, Untermenüpunkte von Integriertes Rheinprogramm (IRP), Untermenüpunkte von Rückhalteräume (RK I), Untermenüpunkte von Polder Rheinschanzinsel, Untermenüpunkte von Rückhalteraum Elisabethenwört, Untermenüpunkte von Bellenkopf/Rappenwört, Untermenüpunkte von Rückhalteraum Wyhl / Weisweil, Untermenüpunkte von Rückhalteraum Kulturwehr Breisach, Untermenüpunkte von Rückhalteraum Weil-Breisach, Untermenüpunkte von Integriertes Donau-Programm (IDP), Untermenüpunkte von Verkehr und Infrastruktur, Untermenüpunkte von Gebäudeenergieeffizienz, Untermenüpunkte von Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), Untermenüpunkte von Karriere in der Straßenbauverwaltung, Motorsport-, Radsportveranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Förderbereich Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen, Ordnungsrecht, Förderbereich Frau, Familie, Kind, Jugendliche, Förderbereich Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Abfallwirtschaft, Förderbereich Kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur, Weiterbildung, Förderbereich Landwirtschaftliche Erzeugung, Agrarmarkt, Förderbereich Schulentwicklung und Schulpersonal, Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen, Förderbereich Strukturpolitik / Städtebauliche Erneuerung, Förderbereich Wasserwirtschaftliche Vorhaben, Förderbereich Verfassung, Kommunales, Recht, Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen mit dem Ausland, Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher, Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Berufliche Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung, Landesärztin für Menschen mit Behinderungen, Muster und Vorlagen - Unser Service für Sie, Die Pflichten der Stiftung gegenüber der Stiftungsbehörde, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), LEADER - Liaison Entre Actions de Développement de L`Économie Rurale, Umsatzsteuerbefreiung für Künstlerinnen/Künstler, Umsatzsteuerbefreiung berufliche Bildungsmaßnahmen, Marktüberwachung Vieh, Fleisch und Geflügel, Zulassung von Betrieben, die Produkte tierischen Ursprungs in Verkehr bringen, Finanzielle Förderung der Sanierung von Altlasten, Freiwillige Ausreise nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan, Zuschüsse für den Betrieb und für Investitionen an Frauen- und Kinderschutzhäuser, Förderung der Strukturen in der Kindertagespflege, Förderung Kinderbetreuungsfinanzierung investiv, Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Förderung für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken nach § 28 LKJHG, Förderung zentraler Aufgaben der Jugendorganisationen, Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung von AIDS, Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten, Förderung von Projekten kommunaler abfallentsorgungspflichtiger Körperschaften (aus KIF-Mitteln), Förderung kultureller Aktivitäten in Bibliotheken im Ländlichen Raum, Überregionale und spartenübergreifende Förderung, Förderung von Weiterbildungseinrichtungen, Kulturelle Jugendförderung, Gedenkstättenfahrten, Förderung Sportstättenbau von Schulen in freier Trägerschaft, Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen, Jugendherbergen, Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF), Förderung Strukturverbesserung Ländlicher Raum, Förderung der Biodiversität durch Blühflächen und Biodiversitätspfade, Förderung von Investitionen im Weinbau (VwV Förderung Weinbau, Teil C und D), Investitionsbeihilfen zur Marktstrukturverbesserung, Fischereiförderung nach dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), Einjähriger grenznaher Grundschul-Lehrkräfteaustausch (Primarstufe), Internationale Schulpartnerschaften Berufliche Schulen, Begabtenförderung landwirtschaftliche Berufe, Förderung Berufsschüleraustausch deutsch-französisches Abkommen, Grenzüberschreitende, schulische Förderprogramme in Baden-Württemberg / am Oberrhein, Internationale Schülerbegegnungen mit Staaten Mittel- und Osteuropas, Förderung Integrative Begegnungsmaßnahmen, Förderung Jugendberufshelfer Baden-Württemberg, Förderung von Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen, Förderung unterrichtsergänzender Betreuungsangebote, Förderung der Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Förderung der ambulanten Hilfen und Bürgerengagement in der Pflege, Förderung für Unterstützungsangebote im Alltag, Zuschüsse an Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Menschen, Förderung kommunaler Straßenbau (LGVFG-KStB), Förderung Erschließung offener Mobilitätsdaten durch Kommunen, Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum, Förderung der kommunalen Abwasserbeseitigung, Förderung der öffentlichen Wasserversorgung, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) , Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz, Anträge und Formulare: Tierhaltung und Tiergesundheit, Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Spirituosen mit europäischem Herkunftsschutz, EU-Schulprogramm - für die Extraportion Gemüse, Obst und Milch, Zuschüsse und Darlehen für den Erwerb von Kulturdenkmalen, Informationen für Betreiber von Medizinprodukten, Information für Hersteller von Medizinprodukten, Aufnahme und Verteilung von Spätaussiedlern, Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, Anerkennung internationaler Lehramtsabschlüsse, Anerkennung Lehramtsabschlüsse anderer Bundesländer, Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit, FAQ Stiftungen: Anerkennung, Satzungsänderungen, Aufhebung, FAQ Stiftungen: Arbeitshilfen (Vordrucke, Formulare) und Beratung, FAQ Stiftungen: Pflichten der Organmitglieder, Veröffentlichungen und Bekanntmachungen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie, Die Landesstudie Gewässerökologie in Baden-Württemberg, Dammrückverlegung Kirschgartshausen (RK II), Häufig gestellte Fragen zum Integrierten Rheinprogramm (FAQ), Abgeschlossene Maßnahmen des Integrierten Donau-Programms (IDP), Aktuelle Maßnahmen des Integrierten Donau-Programms (IDP), Informationen zur Antragsstellung im ELR-Programm, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Aktuelle Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren, Straßenbaureferendariat in Baden-Württemberg, Duales Studium in der Straßenbauverwaltung, Verpackungsholz – Regelungen zu Im- und Export und IPPC Registrierung, Amtlicher Pflanzengesundheitsdienst (Pflanzenbeschau), Zulassung von Betrieben, die mit tierischen Nebenprodukten umgehen.